Nachbarschaftslärm

Ruhestörungen wie Rasenmähen und Nachbarschaftslärm

Die Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie ist für den Vollzug des Umweltschutzgesetzes im Bereich Lärm zuständig. Im Kanton Basel-Stadt finden sich jedoch auch Gesetze zum Thema Lärm, für deren Vollzug andere Behörden zuständig sind.

Stadt Basel

Ruhestörungen wie zum Beispiel Nachtruhestörungen oder Störungen an Sonn- und Feiertagen sind im Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) geregelt. Unter den Begriff Ruhestörung fallen unter anderem das Ausklopfen von Teppichen oder Nachbarschaftslärm wie lautes Musikhören. Weitere häufige Nachbarschaftskonflikte, die in diesen Vorschriften geregelt sind, betreffen das Rasenmähen, das Häckseln, das Laubblasen und -saugen sowie andere lärmige Gartenarbeiten. Der Vollzug liegt beim Justiz- und Sicherheitsdepartement d.h. bei der Polizei. Bei begründeten Lärmreklamationen ist die Polizei berechtigt, lärmige Tätigkeiten vor Ort einzustellen.

Gemeinden Riehen und Bettingen

In der Gemeinde Riehen werden einzelne lärmrelevante Tätigkeiten wie das Rasenmähen und das Laufenlassen von Motoren im Reglement zum Schutz von Ort, Feld, Wald und Flur ( RiE 253.100) geregelt. In Bereichen, in denen dieses Reglement keine Vorschriften enthält, finden die Bestimmungen des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes Anwendung. In der Gemeinde Bettingen enthält die Ordnung betreffend Gartenarbeiten (BeE 253.150) Zeitbeschränkungen für die Benutzung motorisch betriebener Geräte.