Schiesslärm

Im Kanton Basel-Stadt befinden sich ausschliesslich in den beiden Landgemeinden 300-m-Schiessanlagen. Die schiesspflichtigen Stadtbewohner absolvieren ihre Schiessübungen grösstenteils im benachbarten Kanton Basel-Landschaft. Nicht nur der Lärm der grossen, sondern auch derjenige der kleinen Kaliber wird in die Beurteilung von Schiesslärm miteinbezogen.

Nach umfangreichen Sanierungen halten die Schiessanlagen Riehen und Bettingen die in der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgelegten Immissionsgrenzwerte ein. Das Amt für Umwelt und Energie überprüft anhand der gemeldeten Schusszahlen jährlich die Schiesslärmsituation.

Aus Messungen und Berechnungen und den für die Beurteilung massgebenden Pegelkorrekturen erstellte das Amt für Umwelt und Energie Isophonenpläne (Karten gleicher Schallausbreitung).

nach oben