Gastrolärm

Reklamationen

Gegenseitige Rücksichtnahme, gesunder Menschenverstand und gegenseitiger Respekt sorgen für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis.

Fühlen Sie sich trotzdem durch den Betrieb eines Restaurants in Ihrer Nachtruhe gestört? Was können Sie unternehmen, wenn Ihre Anliegen auf «taube Ohren» stossen?

  1. Setzen Sie sich mit der Bewilligungsinhaberin oder dem -inhaber in Verbindung.
  2. Rufen Sie die Polizei.
  3. Fragen Sie am nächsten Tag Ihre Nachbarn, ob sie sich durch den Lärm ebenfalls gestört fühlten.
  4. Informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
  5. Melden Sie sich schriftlich bei der Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie. Dazu können Sie das Online-Beschwerdeformular benutzen.

Öffnungszeiten im Innenbereich

Die Öffnungszeiten der Restaurationsbetriebe können unterschiedlich sein. Zum einen gibt es sogenannte altrechtliche Betriebe, deren Öffnungszeiten bereits vor der Änderung des Gastgewerbegesetzes (GGG) im Jahre 2004 geregelt wurden und heute immer noch Gültigkeit haben.

Für neue Lokale hingegen werden die Öffnungszeiten im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens festgelegt.

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