Abteilung Lärmschutz

Die Abteilung Lärmschutz vollzieht die eidgenössische und die kantonale Umweltschutzgesetzgebung in den Bereichen Industrie- und Gewerbelärm, Strassenverkehrslärm, Schiesslärm und Alltagslärm (z.B. Gastronomie- und Veranstaltungslärm). Sie berät die Verwaltung und die Bevölkerung in Lärmfragen. Sie plant langfristige und ganzheitliche Strategien und Leitbilder im Bereich Lärmschutz und Erschütterungen. Sie arbeitet für die Politik die erforderlichen Entscheidgrundlagen im Fachbereich Lärm und Erschütterungen aus.

Die Abteilung Lärmschutz …

  • unterhält einen Lärmbelastungskataster für Strassen und leitet daraus Strassenlärmsanierungsprogramme und Programme zum Einbau von Schallschutzfenstern ab.
  • kontrolliert anhand von Lärmkatastern die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte von grossen Industrie- und Gewerbearealen sowie von Schiessplätzen und ordnet wenn nötig Sanierungen an.
  • prüft die akustischen Belange von Neu- und Umbauten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und legt - gestützt auf behördenverbindliche Beurteilungsinstrumente - die zulässigen Öffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben fest. Sie bewilligt ausnahmsweise Verlängerungen der Öffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben.
  • berät die Verwaltung bei der Raum- und Nutzungsplanung in Lärmfragen.
  • berät die Bewilligungsbehörden von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund in Lärmfragen und ordnet nötigenfalls Lärmschutzmassnahmen an.
  • behandelt Beschwerden über Lärm und Erschütterungen und ordnet gegebenenfalls Lärmschutzmassnahmen an.
  • kann, wenn zwingende technische oder wichtige betriebliche Gründe vorliegen oder ein öffentliches Interesse besteht, ausserhalb der zulässigen Arbeitszeiten für Bauarbeiten und für besonders lärmintensive Bauarbeiten eine Bewilligung erteilen.