Abfallentsorgung in Basel

Überblick Abfallentsorgung in Basel

Die folgende Broschüre in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch gibt einen raschen Überblick zur Abfallentsorgung in Basel:

Abfälle korrekt bereitstellen

Bereitstellungsform

  • Hauskehricht darf nur in Bebbi-Säcken, in Containern, die nur offizielle Bebbi-Säcke aufnehmen, oder in WIGA-Containern bereitgestellt werden. Wer einen falschen Kehrichtsack rausstellt, macht sich strafbar und muss mit einer Ordnungsbusse von CHF 200.- rechnen.
  • Papier und Karton müssen separat gebündelt werden:
    • Papier und Karton getrennt mit Schnur bündeln und gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen.
    • Die Trennung von Papier und Karton erhöht den Umweltnutzen, indem hochwertiges Papier im Papier-Kreislauf bleibt. Papier und Karton werden zwar zusammen eingesammelt, nachher aber auf einer Sortieranlage getrennt. Gemischte Bündel gelangen bei der Sortieranlage ins weniger wertvolle Kartonrecycling. Bitte für das Bündeln kein Klebeband und keine Tragtaschen verwenden! Tragtaschen können bei Feuchtigkeit reissen oder sie sind so verstärkt, dass sie genau wie Klebeband beim Recycling Probleme verursachen.
    • Papier oder Karton kann auch im WIGA-Container bereitgestellt werden.
  • Sperrgutunbrennbare Abfälle und Grüngut müssen mit einer ausreichenden Anzahl Gebührenvignetten versehen gut sichtbar am Strassenrand bereitgestellt werden. Sind nicht genügend Gebührenvignetten angebracht, ist die Abfuhr von Sperrgut oder Grüngut nicht angemeldet oder hat es Fremdstoffe im bereitgestellten Gut (z. B. Metall im Sperrgut, Styropor im Grüngut), so wird das Abfuhrgut nicht mitgenommen. Ohne ausreichende Gebührenvignetten handelt es sich offiziell um eine wilde Deponie. Diese ist widerrechtlich und hat eine Busse von mindestens CHF 200.- oder bei Gefährdung der Umwelt eine Strafanzeige zur Folge.

Zeitpunkt

  • Bei Hauskehricht, Sperrgut, unbrennbaren Abfällen, Metall, Papier, Karton und Grüngut bitte das Abfuhrgut jeweils frühestens am Vorabend nach 19 Uhr oder am Abfuhrtag bis spätestens 7 Uhr gut sichtbar am Strassenrand bereitstellen. Bei Tagestemperaturen ab 32° C beginnt die Abfalltour bereits um 5 Uhr. Zur falschen Zeit bereitgestellter Abfall führt zu einer Verminderung der Lebensqualität. Oft wird weiterer Abfall darauf deponiert und Säcke werden durch Tiere auf Nahrungssuche aufgerissen. Die Verschmutzung der Strasse nimmt zu. Das Bereitstellen zur falschen Zeit ist deshalb widerrechtlich und hat eine Busse von CHF 50.- zur Folge.

Helfen Sie mit für eine saubere Stadt!

Littering vermeiden

  • Falls Sie sich zum Beispiel unterwegs verpflegen und dabei Abfall anfällt, dann nehmen Sie den Abfall entweder wieder mit nach Hause oder entsorgen ihn in einem der öffentlichen Abfallkübel. Bitte benutzen Sie auf Hundespaziergängen Robidog-Säcke. Bitte entsorgen Sie die Robidog-Säcke korrekt in einem der Abfallkübel der Stadt Basel. Sie gehören nicht in den Strassengraben, in die Pflanzenrabatten oder ins Gebüsch! Das absichtliche oder unabsichtliche Liegenlassen des Abfalls wird Littering genannt und wird mit CHF 100.- gebüsst.

Recyclingstationen benutzen

  • Bitte entsorgen Sie die Wertstoffe an der Recyclingstation, für die ein Container zur Verfügung steht. Meist ist dies der Fall für GlasBlech, AluminiumBatterien und Akkus.  
  • PET-Getränkeflaschen können Sie im Laden kostenlos entsorgen. Deshalb werden an der Recyclingstation keine PET-Getränkeflaschen gesammelt.
  • Die Recyclingstationen dürfen von Montag bis Samstag von 7 Uhr bis 20 Uhr benutzt werden. Die Benutzung ausserhalb dieser Zeiten sowie an Feiertagen, ist verboten.

Keine wilden Deponien verursachen

  • Bitte laden Sie Abfall oder Hausrat nicht einfach im öffentlichen Raum ab. Wilde Deponien führen zu einem unschönen Stadtbild. Für widerrechtlich deponierte Abfälle (auch bei den Recyclingstationen) wird eine Ordnungsbusse von CHF 200.- erhoben oder bei Gefährdung der Umwelt eine Strafanzeige eingereicht.

Hotlines

Damit Verschmutzungen in unserer Stadt beseitigt werden können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

  • Wilde Deponien, illegale Abfallsäcke und unzeitgemäss herausgestellte Bebbi-Säcke:
    Amt für Umwelt und Energie
    Tel.: +41 61 267 08 00 (Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr)
  • Sauberkeits- und Abfallprobleme oder Verschmierungen an privaten und öffentlichen Fassaden oder an Stadtmobiliar:
    Sauberkeitshotline
    Tel: +41 61 267 10 00 (Mo - Do 8.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.00 / 13.00 - 16.00 Uhr)

Warum überhaupt Bebbi-Sack-Gebühren?

  • Wer die Umwelt belastet, soll auch für die entstandenen Schäden aufkommen. Dieser Grundsatz des Verursacherprinzips ist im schweizerischen Umweltschutzgesetz verankert. Für den Bereich «Abfall» bedeutet dies, dass die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen den Abfallverursachern zu belasten sind. In den meisten Gemeinden der Schweiz wurden daher Abfallsackgebühren eingeführt, so auch in Basel im Jahr 1993.
  • Gebührensäcke können in vielen Läden an der Kasse oder beim Kundendienst bezogen werden. Hier erhalten Sie auch Ersatz, falls Probleme bezüglich der Qualität der Säcke auftreten. Einzelne Gebührensäcke sind beim Amt für Umwelt und Energie, Spiegelgasse 15, erhältlich. Die aktuellen Abfallgebühren finden Sie in der Stichwortliste A–Z unter Hauskehricht, Sperrgut oder Grünabfuhr.

Die Sackgebühren haben positive Effekte auf die Umwelt: Das Recycling nimmt zu und der Verbrauch an Rohstoffen sinkt. Im Kanton Basel-Stadt wurden zum Beispiel 1992, vor der Einführung der Sackgebühren, rund 78'000 Tonnen Siedlungsabfälle aus Haushalten verbrannt und nur 14'000 Tonnen Wertstoffe dem Recycling zugeführt. Die Recyclingquote lag damals bei rund 15 %.

Jetzt sieht die Situation ganz anders aus: Den rund 32'000 Tonnen verbrannten Haushaltsabfällen (Kehricht, Sperrgut) stehen 24'000 Tonnen separat gesammelte Abfälle (ohne privat organisierte Wertstoffsammlungen) gegenüber. Das entspricht einer Recyclingquote von 43 %.