Bauabfälle/Bauschutt
Zu den Bauabfällen gehören sämtliche bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle.
Grundsatz
Bauabfälle müssen Sie gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) nach folgenden Kategorien getrennt erfassen:
- Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial,
- Verschmutztes Aushub- und Abraummaterial, das Anh. 3 Ziff. 2 VVEA erfüllt
- Übriges verschmutztes Aushub- und Abraummaterial,
- Mineralische Bauabfälle, jeweils sortenrein,
- Brennbare Abfälle, nicht stofflich verwertbar
- Verwertbare Materialien (Metalle, Kabel, Kunststoffe, Holz etc.).
Die Sortierung kann entweder auf der Baustelle (Mehrmuldensystem) oder in einer Sortieranlage erfolgen.
Allgemeine Verwertungspflicht:
Art. 12 der VVEA verlangt, dass Abfälle (also auch Bauabfälle) stofflich oder energetisch zu verwerten sind, wenn eine Verwertung die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte oder die Beschaffung anderer Brennstoffe. Die Verwertung muss dabei nach dem Stand der Technik erfolgen.
Die bikantonale Taskforce Baustoffkreislauf Regio Basel verfolgt das Ziel, die Verwertung von Bauabfällen zu steigern. Dadurch werden natürliche Ressourcen sowie kostbarer Deponieraum geschont und regionale Wertschöpfung generiert. Die Taskforce bietet neu eine Webseite mit umfangreichen Informationen zum Thema Kreislaufwirtschaft im Baubereich an: www.baustoffkreislaufregiobasel.ch.
Aushub
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- Aushub
Material, das bei Bautätigkeiten wie Hoch-, Tief-, Tunnel-, Kavernen- und Stollenbauten anfällt.
Je nach Grad der Verunreinigung des Aushubs werden folgende Kategorien unterschieden:
- Unverschmutzter (sauberer) Aushub
- Schwach verschmutztes Aushubmaterial
- Wenig verschmutztes Aushubmaterial (Deponie Typ B)
- Stark verschmutztes Aushubmaterial (Deponie Typ E)
Die Qualitätsanforderungen und das Vorgehen sowie die Entsorgungswege für die genannten Aushubarten können Sie in der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) abrufen.
Bauschutt
Bauabfälle, die zu mindestens 90 % aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Mauerabbruch, Strassenaufbruch bestehen und keine Sonderabfälle enthalten.
Für die Verwertung wird Bauschutt aufgeteilt in Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch.
Bauschutt ist in erster Linie der Verwertung zuzuführen. Informationen dazu finden Sie auf der Website www.baustoffkreislaufregiobasel.ch. Besteht keine Möglichkeit zur Wiederverwertung, wird Bauschutt auf einer Inertstoffdeponie abgelagert. Hierfür ist eine Entsorgungsgenehmigung erforderlich. Die in der Region zur Verfügung stehenden Deponiekapazitäten sind jedoch begrenzt und teilweise ausgeschöpft.
Bausperrgut
Bausperrgut sind andere Bauabfälle, die in keine der übrigen Gruppen fallen. Insbesondere gehören hierzu brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe oder Kabel aber auch Altmetalle wie Armierungen oder Stahlträger. Hier ist eine Trennung in verwertbare und nicht verwertbare Abfälle nötig.
Problematische Bauabfälle oder Sonderabfälle
Dazu gehören Bauabfälle, die aufgrund von Verunreinigungen oder aufgrund ihrer Zusammensetzung die Umwelt oder involvierte Personen schädigen können wie ölverunreinigte Holz- oder Betonböden, Wände mit PCB-haltigen Anstrichen, Asbest, PCB- oder chlorparaffinhaltige Fugendichtungsmassen.
Besteht der Verdacht auf problematische Bauabfälle z. B. aufgrund des Baujahrs des Gebäudes oder der bisherigen Nutzungen, müssen Sie vor dem beabsichtigten Umbau oder Abbruch des Gebäudes eine Schadstofferkundung durchführen. Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen Sie unserem Amt mit den Unterlagen zum Baubegehren einreichen. Bei einem Umbau ist nur für die Gebäudeteile, die vom Umbau betroffen sind, eine Schadstofferkundung notwendig.
Problematische Bauabfälle, die oft auch Sonderabfälle sind, müssen Sie separat erfassen und gemäss ihrem Schadstoffgehalt entsorgen. Dafür ist anhand der Schadstoffuntersuchung ein Entsorgungskonzept zu erarbeiten. Wie Sie dabei vorgehen müssen, zeigt Ihnen das Modul Bauabfälle der Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt.
Rückbau
Moderne Demontage- und Abbruchtechniken sind darauf ausgerichtet, die anfallenden Bauabfälle bereits auf der Baustelle entsorgungsgerecht zu trennen. Dies ermöglicht es, viele Baustoffe einer Verwertung zuzuführen.
Recyclingbaustoffe
Aus mineralischen Bauabfällen wie Bauschutt können verschiedene Recyclingbaustoffe hergestellt werden. Die nötigen Qualitätsanforderungen und die Verwendungsmöglichkeiten sind in der Publikation «Richtlinie für die Verwertung mineralischer Bauabfälle» des Bundesamts für Umwelt festgelegt.
Downloads
- Übersicht Vorgehen beim Rückbau (PDF, 1 Seite, 44 KB)
- Abfalldeklaration (PDF, 2 Seiten, 34 KB, nicht barrierefrei)
- Formular Abbruch - Aushub - Abfall (PDF, 271 KB)
- Aushubrichtwerte (PDF, 1 Seite, 93 KB)
- Modul Bauabfälle der Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt
- Richtlinie «Materialtechnologie im Tiefbau» (Die neue bikantonale Richtlinie gilt für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft) (PDF, 973 KB, nicht barrierefrei)
- Weisung Probenahme Tiefbau 2021 (PDF, 67 KB, nicht barrierefrei)