Take-away-Betriebe
Abfalleimerpflicht
Die Abfalleimerpflicht für Take-away-Anbieterinnen und -Anbieter ist seit dem 1.1.2015 in Kraft. Sie verlangt, dass Betriebe, welche Getränke oder Nahrungsmittel in Einwegverpackungen zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, während den Betriebszeiten einen Abfalleimer vor ihrem Verkaufslokal aufstellen und die Abfälle auf eigene Kosten entsorgen.
Mit dem Aufstellen leisten die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen einen Beitrag zur Reduktion von Littering in Basel-Stadt und tragen die Kosten für die Abfallentsorgung mit.
Die Bestimmung soll die anhaltende Zunahme der Abfälle, welche hauptsächlich im öffentlichen Raum anfallen, begrenzen. Zudem haben Kundinnen und Kunden, aber auch Passanten die Möglichkeit, unterwegs anfallende Abfälle zu entsorgen.
Take-away Betriebe, die 100% auf ein Mehrwegsystem umstellen, sind von der Pflicht befreit.
Seit dem 1. Juli 2020 werden Zuwiderhandlungen mit Fr. 50.- gebüsst.
Rücknahmepflicht von PET-Getränkeflaschen und Alu-Getränkedosen
Beim Verkauf von PET-Getränkeflaschen und Alu-Getränkedosen muss für den Kunden eine sichtbare Rücknahmestelle während den Öffnungszeiten angeboten werden. Der Betrieb kann entweder einen entsprechenden Sammelbehälter aufstellen oder die PET-Getränkeflaschen und/oder Alu-Getränkedosen via Verkaufstheke zurücknehmen. Im Fall einer Rücknahme via Verkaufstheke, muss der Kunde mittels Informationsschreiben, Bild oder Signet darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Nur die Mitglieder des Vereins IGORA sind von der Rücknahmepflicht von Alu-Getränkedosen befreit.