Zulassungen und Bewilligungen

Für die Abgabe von Abfällen aus Industrie und Gewerbe an Kehrichtverwertungsanlagen (KVA), Deponien oder für den Export, aber auch für die Annahme von Abfällen zur Behandlung oder Entsorgung, sind spezielle Bewilligungen notwendig.

Zulassungsbestätigung Kehrichtverwertungsanlage Basel

Betriebe, die ihre Abfälle in der KVA Basel entsorgen, müssen dafür eine «Abfalldeklaration» (Abfalldeklaration für die Kehrichtverwertungsanlage (KVA) Basel) ausfüllen und beim Amt für Umwelt und Energie einreichen. Dieses stellt anhand der Deklaration eine Zulassungsbestätigung aus. Sie müssen diese jeweils bei der Anlieferung der Abfälle an die KVA vorweisen. Die Zulassungsbestätigung wird im Allgemeinen für zwei Jahre ausgestellt.

Entsorgungsgenehmigung für Deponien in der Schweiz

Betriebe, die mineralische Abfälle oder Aushub auf einer Deponie entsorgen wollen, müssen eine «Entsorgungsgenehmigung via Internet (EGI)» beantragen. Die Bewilligungserteilung erfolgt elektronisch.

Export von sauberem Aushub zur Verwertung

Sauberer Aushub kann zur Wiederauffüllung von ausgebeuteten Kiesgruben im grenznahen Ausland (D, F) verwertet werden.

Für die Verwertung in südbadischen Kiesgruben (D) müssen Sie die Deklaration des Regierungspräsidiums Freiburg (RPF) ausfüllen und unserem Amt für ein vereinfachtes Notifizierungsverfahren einreichen. Unser Amt nimmt dazu Stellung und leitet die Dokumente an das RPF weiter.

Für den Export von sauberem Aushub zur Verwertung in Kiesgruben im Elsass (F) ist ein offizielles Notifizierungsverfahren notwendig. Dafür sind via Bundesdatenbank die entsprechenden Notifizierungsformulare auszufüllen. Diese müssen Sie dann zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen wie Abnehmervertrag, Bankgarantie, Deklarationsformular Bauabfälle etc. bei uns einreichen. Wir prüfen das Gesuch und leiten es an die zuständige französische Behörde für den Import weiter. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren längere Zeit braucht.

Export von mineralischem Bauschutt zur Verwertung

Für den Export von mineralischem Bauschutt zur Verwertung nach Südbaden (D) ist eine Exportbewilligung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) notwendig. Diese kann entweder von der Verwertungsfirma im Ausland oder von der Bauunternehmung eingeholt werden (Notifizierung via www.veva-online.ch). Zusätzlich müssen Sie für jede Baustelle die Deklaration «Bauabfall» unseres Amtes ausfüllen und von uns abstempeln lassen. Wir geben Ihnen gerne Auskunft, welche Verwerter im grenznahen Ausland bereits eine Exportbewilligung des BAFU haben.

Wenn Sie mineralischen Bauschutt zur Verwertung ins Elsass (F) exportieren wollen, ist ebenfalls eine Exportbewilligung des BAFU nötig. Die genaue Vorgehensweise erfahren Sie bei unserem Amt oder beim BAFU.

Empfängerbewilligung gemäss VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen)

Entsorgungsfirmen, die Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle zur Zwischenlagerung, Behandlung oder Entsorgung annehmen wollen, benötigen eine kantonale Bewilligung gemäss VeVA. Für die Bewilligungserteilung an Betriebe, deren Anlagen sich auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt befinden, ist unser Amt zuständig.

Betriebsbewilligung für Abfallanlagen (im Kanton Basel-Stadt)

Entsorgungsfirmen, die Abfälle zur Zwischenlagerung, Behandlung oder Entsorgung annehmen wollen, oder Betriebe, die eine mobile Abfallbehandlungsanlage aufstellen oder betreiben wollen, benötigen eine kantonale Betriebsbewilligung gemäss dem Umweltschutzgesetz Basel-Stadt. Für die Bewilligungserteilung ist unser Amt zuständig. Die Betriebsbewilligung wird in Zusammenarbeit mit weiteren betroffenen Amtsstellen ausgearbeitet.

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Hinweis zum Ausfüllen der Formulare

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