Wirtschaft unter Strom

verschiedene Elektrofahrzeuge wie E-LKW, E-Taxi, E-Lieferwagen und Cargobike

Unternehmen im Kanton Basel-Stadt können beim Kauf von Elektrofahrzeugen von Förderbeiträgen profitieren.

Über die Aktion Wirtschaft unter Strom

Elektrofahrzeuge sind Teil einer CO2-neutralen Zukunft. Deshalb haben das Amt für Umwelt und Energie zusammen mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt und IWB im Jahr 2019 eine Aktion für Elektrofahrzeuge realisiert: «Wirtschaft unter Strom». Die Aktion wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt im Jahr 2023 um weitere vier Jahre. 

Profitieren können in Basel-Stadt ansässige Unternehmen. Sie erhalten einen Beitrag von max. 5'000 bis 15'000 Franken pro Fahrzeug. Diese finanzielle Unterstützung stammt aus dem Mobilitätsfonds. Damit erhalten Unternehmen Geld aus der Parkraumbewirtschaftung zurück. Gleichzeitig leisten sie mit dem Umstieg auf die Elektromobilität einen Beitrag zur Dekarbonisierung.

Bedingungen für einen Förderbeitrag

  1. Fahrzeug
  2. Firmensitz
  3. Bitte beachten Sie
  • Die Aktion gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge (keine Hybrid- oder Plugin-Hybrid-Modelle).
  • Die Aktion gilt für E-Taxis, E-Lieferwagen (Klasse N1), E-Lastwagen, E-Leichtfahrzeuge wie zum Beispiel E-Cargobikes.
  • Die Aktion gilt auch für den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.
  • Personenwagen werden nicht mehr gefördert (Ausnahme: Taxi).
  • Das Fahrzeug muss in der Schweiz gekauft oder geleast werden.
  • Das Fahrzeug muss mit dem Firmennamen beschriftet sein und gewerblichen Zwecken dienen.
  • Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz im Kanton Basel-Stadt haben.
  • Das Fahrzeug muss auf den Namen der Firma mit Sitz in Basel-Stadt eingelöst sein.
  • Keine Beiträge erhalten Unternehmen, welche Fahrzeuge gewerbsmässig verkaufen oder damit handeln (Garagen und Autohändler sind von der Förderung ausgeschlossen).
  • Unternehmen, welche Fahrzeuge zum Zweck der gewerbsmässigen Vermietung anschaffen, erhalten nur Förderbeiträge, wenn sich der Standort der Fahrzeuge in Basel-Stadt befindet.
  • Es können pro Unternehmen max. 5 Fahrzeuge gekauft resp. geleast werden.
  • Für dasselbe Fahrzeug wird nur einmal ein Förderbeitrag ausgerichtet, d.h. beim Weiterverkauf eines Fahrzeuges, das bereits von der Aktion profitiert hat, kann kein neuer Antrag auf einen Förderbeitrag gestellt werden.
  • Unternehmen, welche Fahrzeuge zum Zweck der gewerbsmässigen Vermietung anschaffen, erhalten Förderbeiträge, wenn sich der Standort der Fahrzeuge in Basel-Stadt befindet.

Förderbeiträge pro Fahrzeugkategorie

  1. Taxi
  2. E-Leichtfahrzeuge
  3. E-Lieferwagen
  4. E-Lastwagen

Personenwagen für den gewerblichen Personentransport (Taxis) erhalten einen Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises bzw. max. 10'000 Franken pro Fahrzeug. Das Fahrzeug muss mindestens 4 Jahre im Kanton Basel-Stadt als Taxi genutzt werden.

  • Vierrädrige E-Leichtfahrzeuge (Klasse L6e & L7e)
  • Dreirädriges E-Leichtfahrzeug (montierte Transportbox / Transportladefläche)
  • E-Scooter (Roller) (montierte Transportbox)
  • E-Cargobikes

Der Förderbeitrag beträgt für diese Fahrzeugkategorie: 20% des Kaufpreises bzw. max. 5‘000 Franken pro Fahrzeug.

E-Lieferwagen (Klasse N1) erhalten einen Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises bzw. max. 7'000 Franken pro Fahrzeug.

E-Lastwagen erhalten einen Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises bzw. max. 15'000 Franken pro Fahrzeug.

Antrag für einen Förderbeitrag

So gehen Sie vor, um einen Förderbeitrag zu erhalten:

Antrag stellen

  • Wählen Sie das für Sie passende Fahrzeug aus und füllen Sie bitte das Antragsformular aus. 
  • Stellen Sie uns den Antrag (per Post oder eingescannt an aue@bs.ch) zusammen mit diesen Beilagen zu:
    • Kopie der Offerte für Ihr Fahrzeug
    • Nachweis über Ihre Geschäftsansässigkeit in Basel (z.B. Kopie Handelsregistereintrag)
  • Wir prüfen Ihren Antrag so rasch wie möglich und geben Ihnen Bescheid.

Antrag abschliessen

  • Sobald wir für Ihren Antrag grünes Licht gegeben und Sie das Fahrzeug gekauft haben, füllen Sie bitte das Abschlussformular aus. Abschlussformular
  • Stellen Sie uns das Abschlussformular (per Post oder eingescannt an aue@bs.ch) zusammen mit diesen Beilagen zu:
    • Rechnung/Quittung/Leasingvertrag für Ihr Fahrzeug
    • Kopie Ihres Antrags für einen Förderbeitrag
    • Foto des Elektrofahrzeugs mit Ihrem Firmensignet und Ihrem Fahrzeugkennzeichen
    • Kopie des Fahrzeugausweises
  • Stimmt alles, überweisen wir Ihnen den Förderbeitrag umgehend.

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Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:

Gewerbeverband Basel-Stadt
Darius Schläppi
Elisabethenstrasse 23
4010 Basel

E-Mail: d.schlaeppi@gewerbe-basel.ch
Tel.: 061 227 50 87

 

Auf der Seite des Gewerbeverbands finden Sie folgende Informationen: 

  • allgemeine Informationen zu Elektrofahrzeugen
  • Angebotsübersich von Autogaragen aus der Region
  • weitere Rabatte

"Wirtschaft unter Strom" Gewerbeverband Basel-Stadt

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Stand der Aktion im August 2023: Aktion um vier Jahre verlängert

blaues E-Auto an Ladestation

Das Budget für die Aktion «Wirtschaft unter Strom» wurde am 22. August 2023 um vier Jahre verlängert. Die Aktion gilt ausschliesslich für reine Elektrofahrzeuge wie E-Taxis, E-Lieferwagen, E-Lastwagen, E-Scooter und E-Cargobikes. E-Personenwagen werden nicht mehr gefördert. 

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