Kontrollkonzept
Gemäss Artikel 13 der Luftreinhalte-Verordnung LRV unterstehen Feuerungen der Emissionsmesspflicht.
Übersicht über die periodischen Emissionsmessungen
Wärmeerzeuger | Kontrollturnus | ||
---|---|---|---|
alle 2 Jahre | alle 4 Jahre | nach Aufforderung | |
Öl |
x |
||
Öl, Einzelraumfeuerung ab 12 kW |
x |
||
Gas | x | ||
Gas, Einzelraumfeuerung ab 12 kW | x | ||
Holz, Zentralheizung bis 70 kW | x | ||
Holz, Zentralheizung ab 70 kW | x | ||
Restholzfeuerung ab 40 kW | x | ||
Einzelraumfeuerung | x |
Wärmeerzeuger | Auszuführende Arbeiten | |
---|---|---|
Amtliche Messung | Brennerrevision | |
Öl | x | x |
Öl, Einzelraumfeuerung ab 12 kW | x | |
Gas | x | |
Gas, Einzelraumfeuerung ab12 kW | x | |
Holz, Zentralheizung | x | |
Restholzfeuerung 40 - 70 kW |
x |
Wärmeerzeuger | Zugelassene Fachpersonen | |||
---|---|---|---|---|
FFP/FW | MT2 | MT3 | VDI | |
Öl | x | x | ||
Öl, Einzelraumfeuerung ab 12 kW |
x | x | ||
Gas | x | |||
Gas, Einzelraumfeuerung ab 12 kW | x | |||
Holz, Zentralheizung bis 70 kW | x | |||
Holz, Zentralheizung ab 70 kW | x | |||
Restholzfeuerung 40 - 70 kW | x | |||
Restholzfeuerung ab 70 kW | x |
FFP / FW Zertifikat = Eidgenössischer Fachausweis FFP neu FWF
MT 2 Zertifikat = Messtechnik gemäss BAFU-Messempfehlung
MT 3 Zertifikat = Messtechnik gemäss BAFU-Messempfehlung
VDI = von einer anerkannten Messfachstelle des Lufthygieneamtes beider Basel
Regelmässige Wartung lohnt sich
Regelmässig gewartete Feuerungsanlagen laufen effizienter und es treten weniger Störungen auf.
Im Kanton Basel-Stadt besteht bei Ölfeuerungen seit vielen Jahren eine Revisionspflicht. Im Rahmen der Brennerrevision führt die Fachperson auch gleich die Feuerungskontrolle durch. Für Gas- und Holzfeuerungen gilt nur eine Pflicht zur Feuerungskontrolle, ohne Revision. Bei Einzelraumfeuerungen (z.B. Cheminée/Cheminée-Ofen) wird eine visuelle Feuerungskontrolle vorgenommen.
Der Kanton Basel-Stadt wendet also ein liberalisiertes Modell der Feuerungskontrolle an. Die Paragrafen 37-40 der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz (siehe unten § Gesetze) regeln die Feuerungsrevisionen.
Das Kontrollkonzept basiert auf einer engen Zusammenarbeit mit den Anlagebetreiberinnen oder -betreibern, den Eigentümerinnen oder Eigentümern, den Verwaltungen sowie den Unternehmen (d.h. den dort verantwortlichen Fachleuten).
Vorgehen
- Eine Feuerungsfachperson führt die Kontrolle durch, stellt gegebenenfalls sicher, dass die Anlage optimal eingestellt ist, trägt die Abgas-Messwerte im Rapport ein und übermittelt den Rapport elektronisch der Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt.
- Die Anlagenbetreiberin respektive der Anlagenbetreiber ist für das fristgerechte Einreichen des Feuerungskontrollrapports an die Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen verantwortlich.
- Dort werden die Daten registriert und ausgewertet. Wenn eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht mehr einhalten kann, muss sie saniert werden.
- Reglement betreffend Reinigungsintervalle für Feuerungsanlagen
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur amtlichen Feuerungskontrolle von Ölheizungen (PDF, 3 Seiten, 83 KB)
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur amtlichen Feuerungskontrolle von Gasheizungen (PDF, 3 Seiten, 87 KB)
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur amtlichen Feuerungskontrolle von Holzzentralheizungen bis 70 kW und Restholzfeuerungen 40 bis 70 kW (PDF, 1 Seite, 51 KB)
- Im Kanton Basel-Stadt zugelassene Fachfirmen zur VISUELLEN amtlichen Feuerungskontrolle von Holz-/Kohleheizungen bis 70kW (PDF, 1 Seite, 49 KB)
- Formular Personalmeldung zur FEUKO Basel-Stadt (PDF, 2 Seiten, 63 KB)