Kontrollkonzept

Gemäss Artikel 13 der Luftreinhalte-Verordnung LRV unterstehen Feuerungen der Emissionsmesspflicht.

Übersicht über die periodischen Emissionsmessungen

  1. Zeitraum
  2. Auszuführende Arbeiten
  3. Zugelassene Fachpersonen
Wärmeerzeuger Kontrollturnus
  alle 2 Jahre alle 4 Jahre nach Aufforderung

Öl

x

   

Öl, Einzelraumfeuerung ab 12 kW

x

   
Gas   x  
Gas, Einzelraumfeuerung ab 12 kW   x  
Holz, Zentralheizung bis 70 kW   x  
Holz, Zentralheizung ab 70 kW x    
Restholzfeuerung ab 40 kW x    
Einzelraumfeuerung     x
Wärmeerzeuger Auszuführende Arbeiten
  Amtliche Messung Brennerrevision
Öl x x
Öl, Einzelraumfeuerung ab 12 kW x  
Gas x  
Gas, Einzelraumfeuerung ab12 kW x  
Holz, Zentralheizung x  

Restholzfeuerung 40 - 70 kW

x  
Wärmeerzeuger Zugelassene Fachpersonen
  FFP/FW MT2 MT3 VDI
Öl x x    

Öl, Einzelraumfeuerung ab 12 kW
x x    
Gas   x    
Gas, Einzelraumfeuerung ab 12 kW   x    
Holz, Zentralheizung bis 70 kW     x  
Holz, Zentralheizung ab 70 kW       x
Restholzfeuerung 40 - 70 kW     x  
Restholzfeuerung ab 70 kW       x

FFP / FW Zertifikat = Eidgenössischer Fachausweis FFP neu FWF

MT 2 Zertifikat = Messtechnik gemäss BAFU-Messempfehlung

MT 3 Zertifikat = Messtechnik gemäss BAFU-Messempfehlung

VDI = von einer anerkannten Messfachstelle des Lufthygieneamtes beider Basel

Regelmässige Wartung lohnt sich

Regelmässig gewartete Feuerungsanlagen laufen effizienter und es treten weniger Störungen auf.

Im Kanton Basel-Stadt besteht bei Ölfeuerungen seit vielen Jahren eine Revisionspflicht. Im Rahmen der Brennerrevision führt die Fachperson auch gleich die Feuerungskontrolle durch. Für Gas- und Holzfeuerungen gilt nur eine Pflicht zur Feuerungskontrolle, ohne Revision. Bei Einzelraumfeuerungen (z.B. Cheminée/Cheminée-Ofen) wird eine visuelle Feuerungskontrolle vorgenommen.

Der Kanton Basel-Stadt wendet also ein liberalisiertes Modell der Feuerungskontrolle an. Die Paragrafen 37-40 der kantonalen Verordnung zum Energiegesetz (siehe unten § Gesetze) regeln die Feuerungsrevisionen.

Das Kontrollkonzept basiert auf einer engen Zusammenarbeit mit den Anlagebetreiberinnen oder -betreibern, den Eigentümerinnen oder Eigentümern, den Verwaltungen sowie den Unternehmen (d.h. den dort verantwortlichen Fachleuten).

Vorgehen

  1. Eine Feuerungsfachperson führt die Kontrolle durch, stellt gegebenenfalls sicher, dass die Anlage optimal eingestellt ist, trägt die Abgas-Messwerte im Rapport ein und übermittelt den Rapport elektronisch der Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen beim Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt.
  2. Die Anlagenbetreiberin respektive der Anlagenbetreiber ist für das fristgerechte Einreichen des Feuerungskontrollrapports an die Fachstelle Heizungs- und Tankanlagen verantwortlich.
  3. Dort werden die Daten registriert und ausgewertet. Wenn eine Anlage die Emissionsgrenzwerte nicht mehr einhalten kann, muss sie saniert werden.