Melde- oder Bewilligungspflicht
Für Feuerungsanlagen besteht eine Melde- oder Bewilligungspflicht.
Für Zentralheizungen, die mit Gas, Öl oder Holz betrieben werden, besteht eine Melde- oder Bewilligungspflicht.
Anlagen, für die nach Artikel 7 der Energieeffizienzverordnung EnEV ein Konformitätsnachweis vorliegen muss, meldet der Installateur der Feuerungskontrolle mit einem einfachen Formular. Die Anmeldung anderer Anlagen erfolgt über das Baubewilligungsverfahren.
- MMR: Melde- und Messrapport für neue typengeprüfte Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW (PDF, 3 Seiten, 114 KB)
- Wegleitung zum Melde- und Messrapport für neue typengeprüfte Feuerungsanlagen bis 350 kW (PDF, 4 Seiten, 111 KB, nicht barrierefrei)
- MMR: Melde- und Messrapport für neue typengeprüfte Holzfeuerungen bis 70 kW (PDF, 3 Seiten, 1 MB)
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Baubegehren einreichen