Melde- oder Bewilligungspflicht

Für Feuerungsanlagen besteht eine Melde- oder Bewilligungspflicht.
Für Zentralheizungen, die mit Gas, Öl oder Holz betrieben werden, besteht eine Melde- oder Bewilligungspflicht.

Anlagen, für die nach Artikel 7 der Energieeffizienzverordnung EnEV ein Konformitätsnachweis vorliegen muss, meldet der Installateur der Feuerungskontrolle mit einem einfachen Formular. Die Anmeldung anderer Anlagen erfolgt über das Baubewilligungsverfahren.