Ausnahmebewilligung Energietechnik
Ausnahmebewilligungen Elektroheizungen, Türluftschleieranlagen/Warmluft, atmosphärische Gasheizungen, Warmwassererzeugung mit 50% erneuerbarer Energie
Detailbeschreibung
Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Elektro-Heizung (ortsfeste elektrische Widerstandsheizung) mit mehr als 2 kW Leistung einsetzen möchten, eine bestehende Türluftschleieranlage (Warmluftvorhang) ersetzen oder eine neue Anlage erstellen wollen, wenn Sie eine nicht kondensierende atmosphärische Gasheizung einsetzen müssen oder eine Ausnahmebewilligung zur 50%-erneuerbar-Regel für Warmwasser beantragen möchten.
Arbeitsschritte
- Vorprüfung
- Prüfung
- Entscheid
- Abschluss
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für diese Ausnahmebewilligung ist das Kantonale Energiegesetz.
Weitere Infos
Dauer | Innerhalb 5 Arbeitstagen |
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Gebühren | Für Gesuche für atmosphärische Gasheizungen sowie für Elektroheizungen betragen die Kosten CHF 200. Für Gesuche für Türluftschleieranlagen sowie für die Nichteinhaltung der 50%-Regel beim Warmwasser ist die Bearbeitung kostenlos. |
Letzte Änderung
17.02.2021