Ausnahmebewilligung Energietechnik

Ausnahmebewilligungen Elektroheizungen, Türluftschleieranlagen/Warmluft, atmosphärische Gasheizungen, Warmwassererzeugung mit 50% erneuerbarer Energie

Detailbeschreibung

Verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie eine Elektro-Heizung (ortsfeste elektrische Widerstandsheizung) mit mehr als 2 kW Leistung einsetzen möchten, eine bestehende Türluftschleieranlage (Warmluftvorhang) ersetzen oder eine neue Anlage erstellen wollen, wenn Sie eine nicht kondensierende atmosphärische Gasheizung einsetzen müssen oder eine Ausnahmebewilligung zur 50%-erneuerbar-Regel für Warmwasser beantragen möchten.

Arbeitsschritte

- Vorprüfung
- Prüfung
- Entscheid
- Abschluss

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für diese Ausnahmebewilligung ist das Kantonale Energiegesetz.

Weitere Infos

Dauer Innerhalb 5 Arbeitstagen
Gebühren Für Gesuche für atmosphärische Gasheizungen sowie für Elektroheizungen betragen die Kosten CHF 200.
Für Gesuche für Türluftschleieranlagen sowie für die Nichteinhaltung der 50%-Regel beim Warmwasser ist die Bearbeitung kostenlos.

Letzte Änderung

17.02.2021