Gewässerplanung

Die Gewässerplanung gewährleistet die nachhaltige Nutzung der Oberflächengewässer. Natürliche Lebensräume und Landschaftselemente sollen erhalten oder wiederhergestellt werden.
Im dicht besiedelten Kantonsgebiet gestaltet sich die Umsetzung dieser Ziele oft anspruchsvoll. Eine umfassende Gewässerplanung muss insbesondere die Interessen des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes, der Erholungsnutzung, der Fischerei, der Trinkwasserproduktion sowie der Wasserkraft- und Brauchwassernutzung berücksichtigen.
Gesetzliche Grundlage für Planungen im Gewässerraum ist das revidierte Eidgenössische Gewässerschutzgesetz (SR 814.20), welches die Kantone zu verschiedenen Aufgaben verpflichtet. Im Kanton Basel-Stadt sind unter anderem folgende Planungen von Bedeutung:
Festlegung des Gewässerraums
Unter Federführung von Städtebau & Architektur wurde ein kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum erarbeitet, welcher den Gewässerraum grundeigentümerverbindlich festlegt. Der Nutzungsplan wurde im Mai 2021 öffentlich aufgelegt und zurzeit werden die Einsprachen bearbeitet. Der Gewässerraum dient der Gewährleistung der natürlichen Funktionen des Fliessgewässers, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung. Er umfasst das Gewässer und die Uferbereiche und soll nur extensiv gestaltet und bewirtschaftet werden (siehe auch «Technische Eingriffe im Gewässer(raum)»). Bis der kantonale Nutzungsplan Gewässerraum in Kraft tritt, gilt der provisorische Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen, welcher im Geoportal des Kantons ersichtlich ist.
Revitalisierung von Gewässern
Der Kanton hat für alle kantonalen Gewässer den Aufwand für Revitalisierungen sowie den zu erwartenden ökologischen Nutzen erhoben. Auf dieser Grundlage hat er in der kantonalen Revitalisierungsplanung (2014) die prioritären Massnahmen für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Die kantonale Revitalisierungsplanung ist behördenverbindlich und in der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen.
Der Fokus der aktuellen Planung liegt auf Revitalisierungen der Wiese und ihrer Nebengewässer in den Langen Erlen. Die Revitalisierungsarbeiten der unteren Wiese, zwischen Freiburgersteg und der Wiesemündung wurden im August 2018 nach zweijähriger Projektdauer erfolgreich abgeschlossen. Zudem ist im Rahmen des Projektes WieseVital die Revitalisierung des Wieseabschnitts vom Freiburgersteg stromaufwärts bis zur Landesgrenze geplant, welcher durch die Grundwasserschutzzone Lange Erlen fliesst. Derzeit werden auf diesem Abschnitt vertiefte Abklärungen zu den Interaktionen von Fluss- und Grundwasser durchgeführt, um die Revitalisierungsarbeiten hinsichtlich des Grundwasserschutzes optimal zu planen. Weitere Aufwertungsmassnahmen sind auf einzelnen Abschnitten des Riehenteichs vorgesehen.
Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung
Negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung sind unter anderem die Beeinträchtigung der freien Fischwanderung und des natürlichen Geschiebehaushalts sowie Wasserpegelschwankungen durch schwallartigen Abfluss von Stauwasser (Schwall und Sunk).
Im Kanton Basel-Stadt sind vor allem Massnahmen zur Wiederherstellung der freien Fischwanderung bei Wasserkraftanlagen umzusetzen.
Massnahmen zur Geschiebereaktivierung sind nur im Rhein vordringlich und werden im Rahmen des Masterplans Hochrhein unter Federführung des Bundesamts für Energie BFE kantons- und grenzübergreifend erarbeitet und koordiniert.
Schwall-Sunk-Ereignisse stellen bei den Basler Kraftwerken kein Problem dar.
- Merkblatt Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen Kanton Basel-Stadt (PDF, 1.1 MB, nicht barrierefrei)
- Revitalisierungsplanung Kanton Basel-Stadt, 2014 (PDF, 4.4 MB, nicht barrierefrei)
- Diagramm der Nutzenanalyse von Revitalisierungen im Kanton BS (PDF, 2.3 MB, nicht barrierefrei)
- Kantonale Planung zur Wiederherstellung der Fischwanderung bei Wasserkraftanlagen, 2014 (PDF, 4.3 MB, nicht barrierefrei)
- Strategische Planung Sanierung Geschiebehaushalt Kanton Basel-Stadt, 2014 (PDF, 3.5 MB, nicht barrierefrei)