Bonus für Privatpersonen
Der Bonus wird an alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Basel-Stadt ausbezahlt, welche am 15. Dezember des Vorjahres beim Einwohneramt Basel-Stadt angemeldet waren. Die Mittel für diesen Bonus stammen aus der Lenkungsabgabe. Diese Abgabe erhebt der Kanton auf den Strompreis, um die Bevölkerung zu einer effizienten und sparsamen Stromnutzung zu motivieren.
Die Antragsformulare für neu Zugezogene und volljährig gewordene junge Erwachsene werden im Frühjahr verschickt. Einsendeschluss für die Anträge ist der 31.12. des jeweiligen Jahres. Trifft der Antrag später ein, erlischt der Anspruch auf einen Bonus.
Einmal angemeldet, wird Ihnen der Bonus jährlich automatisch auf Ihr Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt Mitte Jahr. Der Bonus beträgt pro Person und Jahr ca. 60 Franken.
Der Bonus wird pro Haushalt ausbezahlt, das heisst, der individuelle Bonus für einzelne Mitglieder eines Haushalts, zum Beispiel Eltern und nicht volljährige Kinder, wird zusammengefasst und gemeinsam ausbezahlt. Volljährig gewordenen jungen Erwachsenen wird der Bonus separat ausbezahlt, unabhängig von der Wohnsituation. Deshalb erhalten junge Erwachsene mit Erreichen der Volljährigkeit einen Antrag, um sich für die individuelle Bonuszahlung anzumelden.
Bei einer Wohngemeinschaft erhält jedes Mitglied der Wohngemeinschaft einen separaten Bonus.
Beispielberechnung von Lenkungsabgabe und Stromspar-Bonus
Einzelne Person in 3-Zimmerwohnung | Familie mit 2 Kindern in 4-Zimmerwohnung | |
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Stromverbrauch kWh/Jahr | 2'200 | 3'850 |
Lenkungsabgabe durchschnittlich pro kWh | CHF 0.046 | CHF 0.046 |
Lenkungsabgabe bezahlt | CHF 101.2 | CHF 177.1 |
Erhaltener Bonus (bei Bonus von CHF 60 p.P.) | CHF 60 | CHF 240 |
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