Bonus für Betriebe

Firmen mit Betriebsstätten im Kanton Basel-Stadt erhalten einen Arbeitsplatz-Bonus. Dieser wird aufgrund der im Vorjahr bezahlten Arbeitslosenversicherung Lohnsumme (ALV1) berechnet. Die ALV1-Lohnsumme muss 10‘000.- Franken oder mehr betragen.

Der Bonussatz wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt:

Bonusjahr Bonussatz
2020 0.31%
2021 0.30%
2022 0.27%
2023 0.27%

Wenn Sie in der Datenbank des Stromspar-Bonus erfasst sind, erhalten Sie jedes Jahr automatisch ein Antragsformular.

Das Formular wird jeweils im Herbst verschickt. Bitte senden Sie es mit den nötigen Unterlagen bis zum 30.06. des Folgejahres ein. Trifft es später ein, verfällt Ihr Anspruch auf den Bonus.

Sollten Sie bis zum 30.06.2024 noch nicht über die notwendigen Unterlagen verfügen (z.B. die definitive Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung, falls Sie auch Arbeitsplätze ausserhalb des Kantons Basel-Stadt anbieten), nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf.

Betriebe, welche drei Jahre in Folge kein Antragsformular einreichen, werden auf «passiv» gesetzt und erhalten somit keinen Antrag mehr. Der Arbeitsplatz-Bonus kann aber jederzeit wieder beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Fristen.

Wenn Sie kein Antragsformular erhalten haben, obwohl die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen.

Der Stromspar-Bonus hat keine mehrwertsteuerlichen Folgen. Der Bonus wird in der Erfolgsrechnung als ausserordentlicher Ertrag verbucht und unterliegt somit der Einkommensteuer.