Neu in Basel

Alle Firmen mit einer Betriebsstätte im Kanton Basel-Stadt erhalten einen jährlichen Bonus. Dieser wird aufgrund der im Vorjahr bezahlten ALV1-Lohnsumme berechnet.

So kommen Sie zu Ihrem Geld

Alle Neugründungen, die sich beim Handelsregisteramt angemeldet haben, erhalten im Herbst des Folgejahres automatisch ein Antragsformular für den Stromspar-Bonus zugestellt.

Alle nicht beim Handelsregisteramt gemeldeten Firmen können das Antragsformular über uns bestellen.

Nachdem das Antragsformular mit den nötigen Unterlagen retourniert und bearbeitet worden ist, wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen. In den Folgejahren wird das Antragsformular automatisch zugestellt. Einsendeschluss ist der 30.06. des Folgejahres. Trifft der Antrag später ein, verfällt Ihr Anspruch auf den Bonus.

Sollten Sie bis zum 30.06.2023 noch nicht über die notwendigen Unterlagen verfügen (z.B. die definitive Veranlagungsverfügung der Steuerverwaltung, falls Sie auch Arbeitsplätze ausserhalb des Kantons Basel-Stadt anbieten), nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf.

Betriebe, welche drei Jahre in Folge kein Antragsformular einreichen, werden auf «passiv» gesetzt und erhalten somit keinen Antrag mehr. Der Arbeitsplatz-Bonus kann aber jederzeit wieder beantragt werden. Bitte beachten Sie dabei die geltenden Fristen.