Bonus für Selbständigerwerbende
Sie gehen neu einer selbständigen Erwerbstätigkeit nach
Alle Selbständigerwerbenden, die im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig sind, erhalten einen jährlichen Bonus, der aufgrund des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Vorjahres berechnet wird.
Für das jeweilige Bonusjahr beträgt der Bonussatz auf den vorjährigen Reingewinn:
Bonusjahr | Bonussatz | maximaler Bonus |
---|---|---|
2018 | 0.31% | CHF 459 |
2019 | 0.31% | CHF 459 |
2020 | 0.31% | CHF 459 |
2021 | 0.30% | CHF 445 |
2022 | 0.27% | CHF 400 |
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Berechtigt ist, wer gemäss der Veranlagung und allfälligen Steuerausscheidung der Steuerverwaltung Basel-Stadt ein Einkommen aus selbständigem Erwerb im Kanton Basel-Stadt hat. Der Reingewinn muss zudem 10‘000.- Franken oder mehr betragen.
Nach der Veranlagung durch die Steuerverwaltung erhalten wir die entsprechenden Angaben und schicken den bonusberechtigten Selbständigerwerbenden ein Antragsformular, damit sie die Adresse und die Zahlungsverbindung kontrollieren können.
Senden Sie uns dieses Formular bitte bis spätestens 1 Jahr nach Erhalt zurück und wir zahlen Ihnen den Bonus aus. Trifft der Antrag später ein, verfällt Ihr Anspruch.
Der Stromsparbonus hat keine mehrwertsteuerlichen Folgen.
Bei Selbständigerwerbenden, welche die Nebenkosten in der Erfolgsrechnung absetzen, gehört der Bonus zum steuerbaren Ertrag. Der Bonus wird in der Erfolgsrechnung als ausserordentlicher Ertrag verbucht und unterliegt somit der Einkommensteuer.
Sie haben auch Angestellte und eine ALV1-Lohnsumme von mindestens 10000.- Franken? Unter Bonus für Betriebe finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsplatz-Bonus.