Keinen Bonus erhalten?

Dass Sie Ihren Bonus noch nicht erhalten haben, kann verschiedene Gründe haben:

Bitte beachten Sie, dass der Bonus erst ausbezahlt werden kann, wenn das entsprechende Steuerjahr abgeschlossen ist und wir die Angaben von der Steuerverwaltung erhalten haben. Wir informieren Sie mit einem Schreiben, wenn der Bonus überwiesen worden ist.

Berechtigt ist, wer gemäss der Veranlagung und allfälligen Steuerausscheidung der Steuerverwaltung Basel-Stadt ein Einkommen aus selbständigem Erwerb im Kanton Basel-Stadt hat. Der Reingewinn muss zudem 10‘000.- Franken oder mehr betragen. Der Bonus wird gemäss dieser Liste berechnet.

Nicht berechtigt ist, wer gemäss der Steuerausscheidung ein Einkommen aus selbständigem Erwerb nur im Ausland oder in anderen Kantonen als Basel-Stadt hat.