Wieso wurde das System Lenkungsabgabe eingeführt?

Die Initiative «Energiekanton 2000» hatte dazu geführt, dass der Grosse Rat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines neuen Energiegesetzes beauftragte. Dieses wurde 1998 vom Grossen Rat genehmigt. Eine der wesentlichsten Neuerungen in diesem Gesetz war die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Strom. Diese Lenkungsabgabe sollte aber nicht in die Staatskasse fliessen, sondern vollumfänglich wieder an die Bevölkerung und die Betriebe im Kanton Basel-Stadt ausbezahlt werden.

Die Lenkungsabgabe wurde jedoch nicht isoliert eingeführt. Sie kompensierte eine deutliche Senkung der Strompreise, die gleichzeitig vorgenommen wurde. Für durchschnittliche Stromverbraucherinnen und -verbraucher haben sich die Gesamtkosten also nicht geändert. Auf den ersten Blick stellt sich daher die Frage, ob es nicht einfacher gewesen wäre, einen Rabatt auf den Strompreis zu gewähren. Dies ist aber aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:

  • Mit einem Rabatt oder einer Preissenkung würden Betriebe und Haushalte, die viel Strom verbrauchen, stärker profitieren als solche, die wenig Strom verbrauchen, da sich der Rabatt auf die verbrauchten Kilowattstunden (kWh) beziehen würde. Damit würde der Stromverbrauch angeheizt.
  • Zudem würden Betriebe und Haushalte, die Stromsparinvestitionen getätigt haben, unvermittelt vor einer komplett neuen Situation stehen: Die bereits getätigten Investitionen würden stark entwertet.
  • Bei Betrieben würden zudem innerhalb der gleichen Branche die energetisch ineffizienten bevorzugt.

All diese Effekte sind aus energiepolitischer Sicht unerwünscht. Mit einer Lenkungsabgabe werden die Sparsamen dadurch belohnt, dass sie weniger Lenkungsabgabe bezahlen. Die Investitionen sind geschützt, der Anreiz, weiterhin Strom zu sparen, bleibt bestehen, neue Technologien erhalten nach wie vor eine Chance.