Voraussetzungen

Panorama Dächer Gellert

Verlärmte Orte entstehen durch schallintensive Lärmquellen. Über Mehrfachreflexionen kann sich ein nicht differenzierbarer Lärmbrei entwickeln. Diese Orte haben keine Aufenthaltsqualität. Auch durch Massnahmen der Klangraumgestaltung kann an derart verlärmten Orten keine bessere Aufenthaltsqualität erzielt werden.

Um die Voraussetzungen für eine gute Aufenthaltsqualität zu schaffen, müssen in einer sehr lauten Umgebung zunächst lärmabgeschirmte Hörzonen eingerichtet werden. Hierbei hilft aktiver Lärmschutz, der bewirkt, dass die Lärmausbreitung von lauten Lärmquellen reduziert wird und damit erst die Grundvoraussetzung gegeben wird mit Hilfe von Klangraumgestaltung Orte mit einer guten akustischen Qualität zu erzeugen. Denn hinter Lärmschutzwänden oder auf verkehrsberuhigten Strassen stellt sich nicht automatisch eine gute Aufenthaltsqualität ein. Auch ruhige Orte haben nicht per se eine gute akustische Qualität und damit eine gute Aufenthaltsqualität. Erst durch Massnahmen zur Klangraumgestaltung kann die akustische Qualität verbessert werden hin zu einer guten Aufenthaltsqualität und schliesslich für eine bessere Lebensqualität in der Stadt. 
 

Aktive Lärmschutzmassnahmen zur Schaffung von Hörzonen in verlärmten Umgebungen sind z.B. herkömmlichen Lärmschutzmassnahmen, wie Schalldämmungen von technischen Anlagen, Geschwindigkeitsreduktionen auf Strassen, Einhausungen, Lärmschutzwände und –wälle sowie andere Massnahmen zur Hinderung der Ausbreitungsweg.

Beispiele klassischer Lärmschutzmassnahmen

  Lärmschutzmassnahme am Dreirosen-Schulhaus Basel Zoom

Lärmschutzmassnahme am Dreirosen-Schulhaus Breisacherstrasse 134, Basel

Verglasung der Dreirosenbrücke Richtung Süden Zoom

Verglasung der Dreirosenbrücke Richtung Süden