Neubauten

Was ist neu bei Neubauten?

Das Ziel für Neubauten ist das Nahe-null-Energiehaus. Dies ist zu erreichen mit:

  • Effizienter Gebäudehülle
  • Produktion erneuerbarer Energie am Gebäude (Wärme, Strom)
  • Nutzung Umweltwärme (Luft, Wasser, Erdreich)
  • Nutzung Abwärme

Die verwendete Energieart ist nicht eingeschränkt. Es muss ein Gesamtenergiebedarfsnachweis erbracht werden. Neu gelten Grenzwerte für den gewichteten jährlichen Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung. Für die Gebäudekategorien EFH und MFH kann die Anforderung an den gewichteten Endenergieverbrauch über Standardlösungen eingehalten werden.

Neu ist zudem die Pflicht zur Stromproduktion für den Eigenbedarf. Der Strom soll auf, am oder im Gebäude erzeugt werden. 

  • Berechnungsgrundlage: min. 10 W/m2 EBF
  • Pro Gebäude wird nie mehr verlangt als 30kW.
  • Für nicht realisierte Anlagen ist eine Abgabe von 1’500.– Franken pro kW zu entrichten.
  • Erzeugung basiert auf erneuerbaren Quellen (PV, Biogas).

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Was bedeutet „Nahe-null-Energie“?

„Nahe-null“ bezieht sich bei Neubauten in erster Linie auf den fossilen Energieverbrauch.

„Nahe-null“ bedeutet, dass die Energiebilanz auf das Jahr bezogen nahe bei null liegt. Der Energiebedarf des Gebäudes wird dabei durch den Energiegewinn mittels Photovoltaik oder thermischen Solarkollektoren teilweise kompensiert.

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Wie ist bei Sanierungen von Gebäuden vorzugehen? Gilt für Sanierungen auch das Nahe-null-Energieziel?

Nein. Im Sanierungsfall gelten die Grenzwerte für Umbauten gemäss Anhang 1 der Energieverordnung oder bei der Systemberechnung nach SIA 380/1 der Umbaugrenzwert beim Heizwärmebedarf. Dennoch ist bei Sanierungen eine grösstmögliche Verbesserung des Energieverbrauchs des Gebäudes das Ziel.

Erleichterungen sind bei schützenswerten Gebäuden möglich.

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