Umsetzungsfristen

Welche Fristen gelten?

Das kantonale Energiegesetz und die Verordnung zum Energiegesetz sind seit 1.10.2017 in Kraft.

Wie bei früheren Gesetzesanpassungen gibt es keine Übergangsfrist. Für langfristige Projekte sind Ausnahmen möglich.

Gültige Bauentscheide behalten ihre Gültigkeit für drei Jahre. Eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung hat keinen Einfluss.

Neue Formulare und Vollzugshilfen sowie Angaben zu den Förderbeiträgen

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