Folgen des Klimawandels und Stand Anpassungsmassnahmen

Birshochwasser

Wo besteht der grösste Handlungsbedarf im Kontext der Folgen des Klimawandels?

Folgen des Klimawandels im Kanton Basel-Stadt

Auch wenn die Schweiz im Verhältnis zu anderen Erdteilen von den Klimafolgen noch relativ harmlos betroffen ist, werden Extremereignisse auch bei uns eine andere Dimension als bisher annehmen. An der COP21 (Conference of Parties 21), dem Klimagipfel in Paris im Dezember 2015 einigten sich 195 Länder nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen auf das Ziel, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad zu begrenzen. Doch ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist alles andere als sicher. Derzeit sind die weltweiten CO2-Emissionen pro Jahr weitaus grösser als ihr natürlicher Abbau. Für das 2-Grad-Ziel wäre indessen eine globale Treibhausgasreduktion um 50 bis 80 % gegenüber 1990 nötig.
Dies zeigt: Der Klimawandel und seine Folgen sind unumgänglich. Entsprechende Massnahmen sind auf allen Ebenen – global, national und regional – erforderlich.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt übernimmt bereits heute die Verantwortung auf lokaler Ebene und verfolgt eine Doppelstrategie, bestehend aus Adaptation (Einstellung auf die Klimafolgen) und Prävention (Klimaschutz).

Umsetzungsstand

Der «Bericht über die Folgen des Klimawandels im Kanton Basel-Stadt» (2011) zeigte erstmals, wo der grösste Handlungsbedarf besteht, welche Massnahmen zu treffen sind und welche Kosten sie verursachen. Der Bericht über den Umsetzungsstand der Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Kanton Basel-Stadt von 2017 gibt Auskunft darüber, welche Massnahmen zwischenzeitlich umgesetzt worden sind und was für Massnahmen künftig zusätzlich ergriffen werden.

Mit dem Bericht «Anpassung an den Klimawandel im Kanton Basel-Stadt - Handlungsfelder und Massnahmenplanung» von 2021 wird die Berichterstattung über die Folgen des Klimawandels erneut fortgesetzt und aktualisiert. Der Bericht umfasst insgesamt 90 Massnahmen in den vier Sektoren Umwelt, Gesundheit, Wirtschaft sowie Gebäude und Infrastruktur. Die Umsetzung der beschriebenen Massnahmen prüft der Regierungsrat in regelmässigen Abständen.