Energieplanung

Kamin Kehrichtverwertung

Das kantonale Energiegesetz verlangt das Erstellen eines kantonalen Energierichtplans. Dieser wurde im März 2020 festgesetzt.

Der Energierichtplan dient als Entscheidungsgrundlage für Raumplanung, Projektierung von Anlagen und Fördermassnahmen im Bereich Energieversorgung und -nutzung. Er sichert langfristig eine optimierte – das heisst möglichst effiziente und CO2-freie – Energieversorgung des Kantons. Zur Optimierung gehört auch das Vermeiden von Doppelspurigkeiten bei der Versorgung mit Energie.