Energiegesetz

Rathaus Basel

Eine wichtige Grundlage für den Klimaschutz ist das kantonale Energiegesetz mit der entsprechenden Verordnung sowie die Verordnungen zur Lenkungsabgabe und zum Strompreis-Bonus.

Seit 1984 ist im kantonalen Energiegesetz eine Förderabgabe in der Höhe von 9 Prozent der Netzkosten in der Stromrechnung festgeschrieben. Mit den jährlichen Einnahmen von rund 10 Mio. Franken werden Förderbeiträge an Privatpersonen und Firmen für Massnahmen im Bereich erneuerbare Energien, Energieeffizienz sowie für Sensibilisierungskampagnen gesprochen.

1998 wurde die Lenkungsabgabe auf Strom gesetzlich eingeführt und mit der Lancierung des Stromspar-Fonds Basel wurde ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.

Energiegesetz und Verordnung werden periodisch dem neusten Stand der Technik und den energiepolitischen Gegebenheiten angepasst. Bei der letzten Revision im Jahr 2017 wurden die neusten Vorgaben der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) übernommen. Ausserdem wurden Ziele und Massnahmen zur Dekarbonisierung des Kantons Basel-Stadt integriert.