Klimaneutrale Verwaltung

Kunstmuseum Neubau

Der Grosse Rat genehmigte im Jahr 2008 den Ratschlag «Klimaneutrale Verwaltung Basel-Stadt: Die Kantonale Verwaltung auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft».

Der damit bewilligte Kredit von 33.5 Mio. Franken wird für Gebäude im Verwaltungsvermögen eingesetzt, damit bei Sanierungsvorhaben höhere energetische Standards erreicht werden können. Generell müssen Neubauten im Verwaltungsvermögen MINERGIE-P oder einen vergleichbaren Gebäudestandard erreichen. Bei Gebäudesanierungen muss der Standard MINERGIE-Modernisierung eingehalten werden. Darüber hinaus wurden strengere Standards für die Beleuchtung und Haustechnikanlagen definiert.

Seit 2017 sind die Vorgaben zur Klimaneutralität der Verwaltung im Energiegesetz unter §18 «Vorbildrolle öffentliche Hand» auf Gesetzesstufe fixiert. Sie gelten – mit leichten Unterschieden zur bisherigen Bestimmung – für Gebäude im Verwaltungs- sowie neu auch im Finanzvermögen.